Hallo Werner,
schade,schade also greift bei der Saxonette auch die STVZO § 67 durch.
Ist ja auch eigentlich eine vernünftige Verordnung, nur was die Beleuchtungsgsregeln angeht habe ich schon immer das Gefühl gehabt das man Fahrradfahrer im Dunkeln nicht sehen soll.
Zum Glück hat sich ja bei den Lampen in den letzten Jahren viel getan,
aber eine vernünftige Ausleuchtung bekomme ich nur mit 2 Scheinwerfern hin.
Ist immer ein tolles Gefühl wenn mich ein Auto im Stockdunkeln auf der Landstraße überholt, denke mir dann immer, so ein Licht hätte ich jetzt auch gerne an meinen Rennrad.
Ich hatte beim Anblick der Bilder von Burghardt gehofft das es da auch
so Ausnahmen bei der Saxonette gibt, wie ohne Helm, und Radweg- Erlaubnis.
Da der Motor ja genug Leistung hat, "Beleuchtung was die Lenkerbreite hergibt" aber ohne andere Verkehrsteilnehmer zu blenden.
Gruß
Valentin
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Ist ja auch eigentlich eine vernünftige Verordnung, nur was die Beleuchtungsgsregeln angeht habe ich schon immer das Gefühl gehabt das man Fahrradfahrer im Dunkeln nicht sehen soll.
Zum Glück hat sich ja bei den Lampen in den letzten Jahren viel getan,
aber eine vernünftige Ausleuchtung bekomme ich nur mit 2 Scheinwerfern hin.
Ist immer ein tolles Gefühl wenn mich ein Auto im Stockdunkeln auf der Landstraße überholt, denke mir dann immer, so ein Licht hätte ich jetzt auch gerne an meinen Rennrad.
Ich hatte beim Anblick der Bilder von Burghardt gehofft das es da auch
so Ausnahmen bei der Saxonette gibt, wie ohne Helm, und Radweg- Erlaubnis.
Da der Motor ja genug Leistung hat, "Beleuchtung was die Lenkerbreite hergibt" aber ohne andere Verkehrsteilnehmer zu blenden.
Gruß
Valentin