Hallo Valentin,
Wenn du auch bestimmte Dinge nicht wahr haben willst, wie du schreibst, es gilt, eben auch für Rennräder STVZO § 67, egal was Philips schreibt.
Fahre in Zukunft mit nur einem Scheinwerfer, dann hat die Rennleitung keinerlei Handhabe gegen dich. 80 Lux ist ja schon, weit über den Durchschnitt, helles Licht. Bei 160 Lux Flutlicht an einem Fahrrad, dreht jeder Polizist am Rad, da ist Anhalten vorprogrammiert, weil eben 2 Scheinwerfer nicht erlaubt sind.
Zitat:
„Fußgänger habe ich eigentlich nicht zu beachten, da die auf einer Bundesstraße nichts zu suchen haben.(erst recht nicht im Dunkeln“
Da liegst du aber falsch. Natürlich dürfen Fußgänger Bundesstraßen, auch in Dunklen, benutzen. Ob es sogar vorgeschrieben ist, weiß ich nicht, auf jeden Fall wird immer empfohlen (ADAC usw.) das sie in Gehrichtung auf der linken Fahrbahnseite laufen und ihre Kleidung mit Reflektoren versehen sollen. Was du schreibst gilt für Autobahnen.
Gruß
Werner
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Fahre in Zukunft mit nur einem Scheinwerfer, dann hat die Rennleitung keinerlei Handhabe gegen dich. 80 Lux ist ja schon, weit über den Durchschnitt, helles Licht. Bei 160 Lux Flutlicht an einem Fahrrad, dreht jeder Polizist am Rad, da ist Anhalten vorprogrammiert, weil eben 2 Scheinwerfer nicht erlaubt sind.
Zitat:
„Fußgänger habe ich eigentlich nicht zu beachten, da die auf einer Bundesstraße nichts zu suchen haben.(erst recht nicht im Dunkeln“
Da liegst du aber falsch. Natürlich dürfen Fußgänger Bundesstraßen, auch in Dunklen, benutzen. Ob es sogar vorgeschrieben ist, weiß ich nicht, auf jeden Fall wird immer empfohlen (ADAC usw.) das sie in Gehrichtung auf der linken Fahrbahnseite laufen und ihre Kleidung mit Reflektoren versehen sollen. Was du schreibst gilt für Autobahnen.
Gruß
Werner