Ahoi fichtlman,
zu "benützung der radwege" und "überregulierten land":
Fahren auf dem Radweg
(1) Mit Motorantrieb d ü r f e n die Radwege nur
befahren werden, wenn diese
a) innerorts mit einem Schild "Mofas frei" gekennzeichnet sind
oder
b) außerorts liegen.
Aber
(2) Ohne Motorantrieb
a) m ü s s e n die als solche gekennzeichneten Radwege
(auch kombinierte Rad- und Fußwege) benutzt werden;
b) nicht gekennzeichnete Radwege und Seitenstreifen
d ü r f e n befahren werden.
Vgl. 'Straßenverkehrsordnung' (StVO, § 2, Abs. (4), Satz 2 und 3).
Saxo-nette Grüße
Sven
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierenzu "benützung der radwege" und "überregulierten land":
Fahren auf dem Radweg
(1) Mit Motorantrieb d ü r f e n die Radwege nur
befahren werden, wenn diese
a) innerorts mit einem Schild "Mofas frei" gekennzeichnet sind
oder
b) außerorts liegen.
Aber
(2) Ohne Motorantrieb
a) m ü s s e n die als solche gekennzeichneten Radwege
(auch kombinierte Rad- und Fußwege) benutzt werden;
b) nicht gekennzeichnete Radwege und Seitenstreifen
d ü r f e n befahren werden.
Vgl. 'Straßenverkehrsordnung' (StVO, § 2, Abs. (4), Satz 2 und 3).
Saxo-nette Grüße
Sven