Hallo,
ich möchte nochmal auf das Themea ABE und ABE-Verlust eingehen.
In der Original-ABE ist der Vergasertyp und auch die Hauptdüsengröße vorgeschrieben.
Ich habe eine NL-Sparta mit deutschem Motor, diese wurde hier als Einzelzulassung zugelassen. In dieser Einzelzulassung sind diese technischen Parameter nicht eingetragen. Lediglich die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 20kmh.
Nun meine, rein theoretische, Frage. Darf ich dann einen anderen Vergaser verbauen, natürlich unter Berücksichtigung der erreichbaren Höchstgeschwindigkeit?
Ich würde mich freuen, wenn ich von den juristisch qualifizierten Mitgliedern Antworten bekommen könnte.
Es wäre schon interessant einen, die Möglichkeit zu haben einen zuverlässigeren Vergaser einbauen zu können, ohne rechtliche Bestimmungen zu verletzen.
mit neugierigen Grüßen, Reiner
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierenich möchte nochmal auf das Themea ABE und ABE-Verlust eingehen.
In der Original-ABE ist der Vergasertyp und auch die Hauptdüsengröße vorgeschrieben.
Ich habe eine NL-Sparta mit deutschem Motor, diese wurde hier als Einzelzulassung zugelassen. In dieser Einzelzulassung sind diese technischen Parameter nicht eingetragen. Lediglich die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 20kmh.
Nun meine, rein theoretische, Frage. Darf ich dann einen anderen Vergaser verbauen, natürlich unter Berücksichtigung der erreichbaren Höchstgeschwindigkeit?
Ich würde mich freuen, wenn ich von den juristisch qualifizierten Mitgliedern Antworten bekommen könnte.
Es wäre schon interessant einen, die Möglichkeit zu haben einen zuverlässigeren Vergaser einbauen zu können, ohne rechtliche Bestimmungen zu verletzen.
mit neugierigen Grüßen, Reiner