Malzeit beisammen,
da sind ja nun alle Klarheiten komplett unklar.
Der TÜV schunzelt über solche Fragen bezüglich der ominösen Schraube,
was macht es für einen Sinn wenn man sagt :
[b]wenn die Membranplatte repariert werden muß, dann darf sie auch abgeschraubt werden. Allerdings sollte der Originalzustand oder zumindest ein ähnlicher Zustand, sprich mit einer anderen Schraube, wieder hergestellt werden.[b]
also erst mühsam abfriemeln (weil die ja da sein muß) dann wieder einsetzen mit einer "ähnlichen" Schraube.???
das widerspricht sich doch schon von selbst. !!
ich nehme mal an das, wenn man noch bei anderen TÜV-Stellen anruft, auch jedes mal eine andere Antwort bekommen wird.
Gruß
Alex
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierenda sind ja nun alle Klarheiten komplett unklar.
Der TÜV schunzelt über solche Fragen bezüglich der ominösen Schraube,
was macht es für einen Sinn wenn man sagt :
[b]wenn die Membranplatte repariert werden muß, dann darf sie auch abgeschraubt werden. Allerdings sollte der Originalzustand oder zumindest ein ähnlicher Zustand, sprich mit einer anderen Schraube, wieder hergestellt werden.[b]
also erst mühsam abfriemeln (weil die ja da sein muß) dann wieder einsetzen mit einer "ähnlichen" Schraube.???
das widerspricht sich doch schon von selbst. !!
ich nehme mal an das, wenn man noch bei anderen TÜV-Stellen anruft, auch jedes mal eine andere Antwort bekommen wird.
Gruß
Alex