Hallo Valentin,
auch ich kann nicht glauben, dass allein durch das entfernen der Fächerschraube, Reinigung der Membran und Ersetzen der Dichtung, der Versicherungsschutz flöten geht. Das ist doch keine Bauartenänderung, sonder nur ein Funktionserhalt. Ist es nicht so, dass im Falle eines Unfalls, doch immer nachgewiesenen werden muss, dass genau diese Manipulation zu dem Unfall geführt hat und dann erst der Versicherungsschutz nicht mehr greift? So Fächerschrauben, auch an anderen Fahrzeugen, werden doch oft nur deswegen eingebaut, damit der Kunde gezwungen ist, die Werkstatt aufzusuchen, obwoh er es vielleicht viel besser reparieren kann. Wenn das so wäre, müsste strenggenommen das Auswechseln der Schutzbleche, die nicht die originale Form der Schutzbleche hat, die das Fahrzeug hatte, dass zur Erstellung der ABE dem Prüfer vorgelegen hat, auch zum Erlöschen der ABE führen. Alles ein wenig verrückt.
Mittlerweile fühlt man sich in Deutschland, durch den Wust an Vorschriften und Gesetzte, nicht mehr geschützt, sondern glaubt, sobald man sich in die Öffentlichkeit begibt, sich auf einer Extremsafari zu befinden, wo man in keiner Sekunde weiß, was im nächsten Moment auf einen zukommt. Schade eigentlich, wenn dieser Glaube durch eine belanglose Fächerschraube nur noch bestärkt wird.
Gruß
Werner
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierenauch ich kann nicht glauben, dass allein durch das entfernen der Fächerschraube, Reinigung der Membran und Ersetzen der Dichtung, der Versicherungsschutz flöten geht. Das ist doch keine Bauartenänderung, sonder nur ein Funktionserhalt. Ist es nicht so, dass im Falle eines Unfalls, doch immer nachgewiesenen werden muss, dass genau diese Manipulation zu dem Unfall geführt hat und dann erst der Versicherungsschutz nicht mehr greift? So Fächerschrauben, auch an anderen Fahrzeugen, werden doch oft nur deswegen eingebaut, damit der Kunde gezwungen ist, die Werkstatt aufzusuchen, obwoh er es vielleicht viel besser reparieren kann. Wenn das so wäre, müsste strenggenommen das Auswechseln der Schutzbleche, die nicht die originale Form der Schutzbleche hat, die das Fahrzeug hatte, dass zur Erstellung der ABE dem Prüfer vorgelegen hat, auch zum Erlöschen der ABE führen. Alles ein wenig verrückt.
Mittlerweile fühlt man sich in Deutschland, durch den Wust an Vorschriften und Gesetzte, nicht mehr geschützt, sondern glaubt, sobald man sich in die Öffentlichkeit begibt, sich auf einer Extremsafari zu befinden, wo man in keiner Sekunde weiß, was im nächsten Moment auf einen zukommt. Schade eigentlich, wenn dieser Glaube durch eine belanglose Fächerschraube nur noch bestärkt wird.
Gruß
Werner