Siehst du Werner, das meinte ich mit schwammig. Und ich bin auch überzeugt, fragst du einen anderen TÜV-Prüfer, wirst du noch eine andere Aussage bekommen.
Genauso wird es sich mit einem Gutachter verhalten.
Die Versicherung wird im Ernstfall allles daransetzen nicht zahlen zu müssen. Das Gericht wird ganz individuell entscheiden ob oder ob nicht.
Und das nenne ich schwammig.
Wir werden uns noch so sehr bemühen können, es wird keine klare Aussage geben, denn keiner wird sich soweit aus dem Fenster lehnen und eine rechtsverbindliche Erklärung abgeben.
Und dabei steht ja nun unserer vieldiskutierte " Fächerschraube" ja nur stellvertretend für die gesamte Problematik.
Aber vielleicht sehe ich das auch nur zu pessimistisch, aber ich denke man kann nicht vorsichtig genug sein, denn im Ernstfall kämpfst du allein gegen einen ganzen Versicherungskonzern.
Abschließend möchte ich noch mal erinnern, der ursprüngliche Anfangsthread, von mir, war die Frage: In meiner Einzelzulassung ist kein Vergasertyp eingetragen, kann ich dann einen anderen Vergaser verbauen, mit dem das Möfchen besser aber nicht schneller läuft?
Bei meinem TÜV gab es keine klare Aussage dazu.
So, ich hoffe ich habe jetzt nicht wieder eine neue Tür aufgestoßen.
Grüße, Reiner
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierenGenauso wird es sich mit einem Gutachter verhalten.
Die Versicherung wird im Ernstfall allles daransetzen nicht zahlen zu müssen. Das Gericht wird ganz individuell entscheiden ob oder ob nicht.
Und das nenne ich schwammig.
Wir werden uns noch so sehr bemühen können, es wird keine klare Aussage geben, denn keiner wird sich soweit aus dem Fenster lehnen und eine rechtsverbindliche Erklärung abgeben.
Und dabei steht ja nun unserer vieldiskutierte " Fächerschraube" ja nur stellvertretend für die gesamte Problematik.
Aber vielleicht sehe ich das auch nur zu pessimistisch, aber ich denke man kann nicht vorsichtig genug sein, denn im Ernstfall kämpfst du allein gegen einen ganzen Versicherungskonzern.
Abschließend möchte ich noch mal erinnern, der ursprüngliche Anfangsthread, von mir, war die Frage: In meiner Einzelzulassung ist kein Vergasertyp eingetragen, kann ich dann einen anderen Vergaser verbauen, mit dem das Möfchen besser aber nicht schneller läuft?
Bei meinem TÜV gab es keine klare Aussage dazu.
So, ich hoffe ich habe jetzt nicht wieder eine neue Tür aufgestoßen.
Grüße, Reiner