Hallo Klaus,
da musst du doch nicht verwirrt sein, kennst du den § 1 für Möfchenfahrer nicht?
„Jeder Möfchenfahrerr hat sich so zu verhalten, dass eine durch ihn selbst durchgeführte Reparatur, die durch EU- Gesetze, immer zu Behinderungen und Belästigungen führen, möglichst nicht entdeckt wird, wenn er sich so verhält, trifft für ihn, wie auch für jeden Anderen automatisch § 1 der STVO in Kraft.
§ 1 STVO
„Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird“
Hallo Stefan,
hatte ich übersehen, sorry
Gruß
Werner
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierenda musst du doch nicht verwirrt sein, kennst du den § 1 für Möfchenfahrer nicht?
„Jeder Möfchenfahrerr hat sich so zu verhalten, dass eine durch ihn selbst durchgeführte Reparatur, die durch EU- Gesetze, immer zu Behinderungen und Belästigungen führen, möglichst nicht entdeckt wird, wenn er sich so verhält, trifft für ihn, wie auch für jeden Anderen automatisch § 1 der STVO in Kraft.
§ 1 STVO
„Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird“
Hallo Stefan,
hatte ich übersehen, sorry
Gruß
Werner