Hallo zusammen,
ich komme gerade vom TÜV Düsseldorf, habe denen alles erklärt und die Teile vorgelegt, die haben mir das so bestätigt wie wir es schon wissen.
Die Schraube und die Membrannplatte kann zu Reparaturzwecken entfernt werden.
Beim Zusammenbauen kann eine x-beliebige Schraube verwendet werden.
Sollte das Fahrzeug bzw. der Motor an einen neuen Besitzer weitergegeben werden, muss die Originalschraube des Herstellers wieder eingesetzt werden, damit der Manipulationschutz gegeben ist.
Die Frage nach einer schriflichen Bestätigung wurde mit der Antwort " Wozu ?" abgetan, nur im Falle eines Verstoßes gegen die ABE wäre der TÜV dazu bereit, aber dies sollte dann Aufgabe des Herstellers sein.
Falls ich die Angelegenheit nochmal schriftlich stelle, würde man mich wiederum auf den Hersteller verweisen.
Bin dann auch mit dem Wissen zufrieden, wünsche euch und mir
gutes Gelingen beim Reparieren, und immer eine gute Fahrt.
Danke
Gruß
Valentin
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierenich komme gerade vom TÜV Düsseldorf, habe denen alles erklärt und die Teile vorgelegt, die haben mir das so bestätigt wie wir es schon wissen.
Die Schraube und die Membrannplatte kann zu Reparaturzwecken entfernt werden.
Beim Zusammenbauen kann eine x-beliebige Schraube verwendet werden.
Sollte das Fahrzeug bzw. der Motor an einen neuen Besitzer weitergegeben werden, muss die Originalschraube des Herstellers wieder eingesetzt werden, damit der Manipulationschutz gegeben ist.
Die Frage nach einer schriflichen Bestätigung wurde mit der Antwort " Wozu ?" abgetan, nur im Falle eines Verstoßes gegen die ABE wäre der TÜV dazu bereit, aber dies sollte dann Aufgabe des Herstellers sein.
Falls ich die Angelegenheit nochmal schriftlich stelle, würde man mich wiederum auf den Hersteller verweisen.
Bin dann auch mit dem Wissen zufrieden, wünsche euch und mir
gutes Gelingen beim Reparieren, und immer eine gute Fahrt.
Danke
Gruß
Valentin