Hallo Stefan,
Deine Aussage über das Erlöschen der ABE durch den Einbau einer Kettenschaltung, hat dazu geführt das
ich jetzt komplett verwirrt bin.
Ich habe zum ersten mal im Leben ein Kraftfahrzeug
und eine ABE, bei meinen Fahrädern war bis jetzt alles gut, aber da jetzt ein Motor ins Spiel kommt muß ich wohl lernen umzudenken.
Ich weiß zwar das unser Wiki nicht rechtsverbindlich ist (wo steht, das der Einbau einer Kettenschaltung nicht zum Erlöschen der ABE
führt),
aber auch die gewerblichen Anbieter von Kettenradgarnitur-Umrüstsätze wie "brucker-radl-service, Zweirad-Kohl usw. lassen die uns alle ins offene Messer laufen?,
und verschweigen das auf Ihren Seiten, und Einbauanleitungen, und selbst bei telefonischen Nachfragen wurde ich da einfach nur angelogen?
(Ich habe 63€ für die Kettenradgarnitur und 67€ für
die Kettenschaltung bezahlt!,und werde dem Händler den Mist zurückschicken)
Kann ja sein das diese Händler ja selbst keine Ahnung haben, weil sie keine Juristen sind,
weißt Du da durch Deinen Beruf eventuell mehr?
Ich würde mich sehr freuen auch in dieser Angelgenheit Gewissheit zu haben und bitte
Dich um Unterstützung sowie Du Lust und Zeit
dazu hättest.
Ich wüßte selber nicht wie ich es machen sollte,
außer die Händler zu verklagen und dann ein Urteil
zu erwirken, wozu sie verpflichtet werden darauf beim Kauf hinzuweisen.
Aber ich weiß ja nicht einmal, das sie dazu evt. gar nicht verpflichtet sind.
Ich hoffe das ich Deine Aussage kommplett falsch verstanden habe.
Gruß
Valentin (der wieder ruhig schlafen möchte)
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierenDeine Aussage über das Erlöschen der ABE durch den Einbau einer Kettenschaltung, hat dazu geführt das
ich jetzt komplett verwirrt bin.
Ich habe zum ersten mal im Leben ein Kraftfahrzeug
und eine ABE, bei meinen Fahrädern war bis jetzt alles gut, aber da jetzt ein Motor ins Spiel kommt muß ich wohl lernen umzudenken.
Ich weiß zwar das unser Wiki nicht rechtsverbindlich ist (wo steht, das der Einbau einer Kettenschaltung nicht zum Erlöschen der ABE
führt),
aber auch die gewerblichen Anbieter von Kettenradgarnitur-Umrüstsätze wie "brucker-radl-service, Zweirad-Kohl usw. lassen die uns alle ins offene Messer laufen?,
und verschweigen das auf Ihren Seiten, und Einbauanleitungen, und selbst bei telefonischen Nachfragen wurde ich da einfach nur angelogen?
(Ich habe 63€ für die Kettenradgarnitur und 67€ für
die Kettenschaltung bezahlt!,und werde dem Händler den Mist zurückschicken)
Kann ja sein das diese Händler ja selbst keine Ahnung haben, weil sie keine Juristen sind,
weißt Du da durch Deinen Beruf eventuell mehr?
Ich würde mich sehr freuen auch in dieser Angelgenheit Gewissheit zu haben und bitte
Dich um Unterstützung sowie Du Lust und Zeit
dazu hättest.
Ich wüßte selber nicht wie ich es machen sollte,
außer die Händler zu verklagen und dann ein Urteil
zu erwirken, wozu sie verpflichtet werden darauf beim Kauf hinzuweisen.
Aber ich weiß ja nicht einmal, das sie dazu evt. gar nicht verpflichtet sind.
Ich hoffe das ich Deine Aussage kommplett falsch verstanden habe.
Gruß
Valentin (der wieder ruhig schlafen möchte)